Zugmittelgetriebe

Zugmittelgetriebe
Zugmittelgetriebe,
 
ein Getriebe, das mindestens ein nur auf Zug beanspruchtes Mittel zur Übertragung des Drehmoments zwischen Antriebs- und Abtriebswelle hat. Als Zugmittel dienen Seile, Drähte, Flach- und Keilriemen zur kraftschlüssigen Übertragung sowie Zahnriemen und Ketten zur formschlüssigen Bewegungsübertragung. Das Zugmittel umschlingt die auf den Wellen sitzenden Räder; den jeweils unter Zugbeanspruchung stehenden Teil des Zugmittels bezeichnet man als Zugtrum, den zur Abtriebswelle hin laufenden Teil als Leertrum. Die Kraftübertragung erfolgt beim Riemengetriebe (Riementrieb) v. a. durch die zwischen Zugmittel und Riemenscheibe auftretende Reibung, wobei zwischen An- und Abtrieb Schlupf auftritt. Bei Verwendung von Zahnriemen, die an ihrer Innenseite eine Verzahnung haben, die in entsprechend verzahnte Riemenscheiben eingreift, kann jedoch auch (schlupffreier) Zwanglauf erreicht werden (Anwendung z. B. in Nadeldruckern zur Bewegung des Druckkopfes). Die einfachste Art des Riemengetriebes ist der offene Riementrieb mit gleicher Drehrichtung der Riemenscheiben; beim gekreuzten Riementrieb haben beide Scheiben entgegengesetzte Drehrichtung. Zur Erzeugung einer Vorspannung im Riemen (straffer Sitz) verwendet man z. B. Spannrollen, die unter Belastung auf dem Trum laufen und den Winkel vergrößern, mit dem der Riemen die Riemenscheibe umschlingt. Eine stufenlose Einstellung der Übersetzung kann bei Keilriementrieben dadurch erreicht werden, dass die Kegelscheiben des Kegelscheibenpaares an der einen Keilriemenscheibe auseinander geschoben und die an der anderen Keilriemenscheibe zusammengeschoben werden, wodurch sich die Laufkreise des Keilriemens an jedem Laufrad ändern.
 
Beim Kettengetriebe (Kettentrieb) ist wegen des Formschlusses zwischen Kette und Kettenrändern immer eine zwangläufige, schlupflose Übertragung vorhanden (Anwendung z. B. beim Kraftrad und Fahrrad zur Übertragung der Drehbewegung auf das Hinterrad). Zugmittelgetriebe werden vorteilhaft eingesetzt, wo Bewegungen über relativ große Entfernung und in beliebiger Richtung zu übertragen sind, sowie bei großen oder genau definierten und gegebenenfalls stufenlos veränderbaren Übersetzungsverhältnissen.

Universal-Lexikon. 2012.

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